Aktuelle Nutzungsregelungen – Nachbarschutz

Liebe Mitglieder, Übungsleitungen, Trainer:innen und Freunde des TV Forsbach,

heute möchten wir über einige wichtige Regelungen für die Benutzung unserer Halle informieren.

Wie Sie alle sicherlich wissen, bauen wir zur Zeit ein neues Clubheim für die Tennisabteilung mit einem Gymnastikraum für den Verein. Diese Maßnahme ist für uns ein Meilenstein in der Vereinsgeschichte! Doch der Weg dahin war nicht so leicht.

Wie Sie möglicherweise auch wissen, besteht schon über viele Jahre ein großes Problem mit einem angrenzenden Nachbarn, der sich über die Lautstärke der Nutzung der Sportanlage beschwert. Im Rahmen unseres Bauantragsverfahrens für das Vorhaben beklagte dieser Nachbar die Baugenehmigung. Nur eine verhandelte Vereinbarung zwischen den Nachbarn und uns hat dazu geführt, dass die Klage zurückgenommen und die Baugenehmigung rechtskräftig wurde.

Wir sind nun alle verpflichtet, diese Regelungen einzuhalten – denn sonst drohen dem Verein Strafen, die wir natürlich vermeiden wollen.

Nachfolgend erhalten Sie daher eine Übersicht über die getroffenen Regelungen:

  1. Öffnung der Türen in der Halle: Die Notausgänge sind grundsätzlich nur für Notfälle zu nutzen und dürfen ansonsten nicht geöffnet werden, auch nicht zum „Lüften zwischendurch“.An dieser Stelle möchten wir erneut darüber aufklären, dass bei Stufe 2 der Lüftungsanlage ein vollständiger Luftaustausch in der Halle innerhalb von 20 Minuten erfolgt.Bei Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,00 Euro fällig.
  2. Die Benutzung von Trommeln und jeglichen anderen Instrumenten zu Anfeuerungszwecken ist untersagt.Bei Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,00 Euro fällig.
  3. Es dürfen beim Training / Aufwärmen keine Bälle gegen die nördliche und östliche Wand (kurze linke Seite und lange Seite gegenüber der Tribüne) geworfen werden.Bei Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,00 Euro fällig.
  4. Soweit möglich und sinnvoll wird anstelle von mobilen Musikanlagen die festeingebaute lautstärkenbegrenzte Lautsprecheranlage genutzt.
  5. Der Verein hat die Sportangebote so gelegt, dass geräuschintensive Sportarten wie Jumping- Fitness etc. auf der rechten Seite stattfinden.

Wir denken, dass sich die Einschränkungen für uns in Grenzen halten und die Regelungen alle umsetzbar sind. Insbesondere auch im Hinblick auf den Bau des neuen Clubheims / Gymnastikraums sind wir froh, dass die Vereinbarung geschlossen werden konnte.

Bei der Umsetzung sind wir jedoch auf Ihr Verständnis und auf Einhaltung der Regeln angewiesen, um die wir hiermit ausdrücklich bitten. Wir behalten es uns zudem vor, die Verantwortlichen oder Verursacher persönlich in Haftung zu nehmen, sofern bei Verstößen die Festsetzung einer Vertragsstrafe erfolgt.

Sollten Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen der Vorstand jederzeit gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr TVF-Team