Unsere jährlichen Mitgliedsbeiträge setzen sich wie folgt zusammen:
- Grundbeitrag Gesamtverein
- Abteilungsbeitrag (Breitensport, Handball, Tennis, Reha)
- ggf. weitere Gebühren im Schwimmbereich
Die Gebühren für Kurse werden gesondert erhoben, da diese auch für Nichtmitglieder zugänglich sind
Beiträge ab 01.01.2023.
Grundbeitrag
Kinder (0-17 Jahre)
78,00 Euro
Junge Erwachsene (18-25 Jahre)
93,00 Euro
Erwachsene (26-64 Jahre)
103,00 Euro
Senioren (65+ Jahre)
88,00 Euro
Familien
186,00 Euro
Inaktive Mitgliedschaft
50,00 Euro
zuzüglich
Abteilungsbeiträge pro Person
Breitensport
Kinder (0-17 Jahre)
33,00 Euro
Junge Erwachsene (18-25 Jahre)
33,00 Euro
Erwachsene (26-64 Jahre)
49,00 Euro
Senioren (65+ Jahre)
49,00 Euro
Senioren-Wassergymnastik
51,00 Euro
Reha
1 x wöchentlich
50,00 Euro
2x wöchentlich
90,00 Euro
Handball
Kinder (0-17 Jahre)
70,00 Euro
Junge Erwachsene (18-25 Jahre)
70,00 Euro
Erwachsene (26-64 Jahre)
95,00 Euro
Senioren (65+ Jahre)
00,00 Euro
Inaktiv
15,00 Euro
Tennis
Die Tennisabteilung ist laut Satzung des TVF berechtigt, einen gesonderten Abteilungsbeitrag zu erheben. Dies entbindet jedoch nicht von der Zahlung des Grundbeitrags an den Gesamtverein.
zuzüglich
Weitere Kosten
Bearbeitungsgebühr
Pro Person wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben.
Kurse
Wenn Sie zusätzlich an unseren Kursangeboten teilnehmen, werden diese Kosten extra berechnet. Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte den jeweiligen Angebotsseiten.
Weitere Hinweise:
- Der ermäßigte Tarif für junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren wird unabhängig einer (schulischen) Ausbildung / eines Studiums gewährt.
- Die Familienmitgliedschaft ist mit halbjährlicher Wirkung möglich. Wir bitten diese schriftlich zu beantragen bzw. auf der Anmeldung zu vermerken. Möglich ist eine Familienmitgliedschaft ab drei Personen (mindestens ein Elternteil (Erwachsener) sowie die im Haushalt lebenden Kinder bis max. 25 Jahren).
- Die Schwimmabzeichen-Kurse werden gesondert berechnet.
- Für inaktive Mitglieder werden natürlich keine Abteilungsbeiträge erhoben.
- Bei Eintritt im ersten Kalenderhalbjahr wird der Gesamt-Jahresbeitrag fällig, bei Eintritt nach dem 30.06. die Hälfte.
- Kündigungen sind mit einer Frist von zwei Wochen zum 30.06. oder zum 31.12. eines Jahres möglich.
Weitere Informationen können Sie auch unseren Nutzungshinweisen entnehmen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
Die Beiträge entsprechen dem Beschluss der Jahreshauptversammlung 2022 vom 21.09.2022.